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RodRodman’s Trout UL Steck – Die perfekte Forellenrute für Ultralight-Fischen
Produktbeschreibung
Die RodRodman’s Trout UL Steck ist eine speziell entwickelte Ultra-Light Steckrute, die Anglern ein unvergleichliches Erlebnis beim Fischen auf Forellen bietet. Dank ihrer ultra schnellen Aktion und dem extrem leichten Gewicht ermöglicht sie präzise Würfe mit Miniködern und sorgt für maximalen Angelspaß. Neben Forellen lassen sich mit dieser Rute auch Barsche, Döbel und andere Fischarten gezielt beangeln.
Technische Daten
- Rutenart: Ultra-Light Steckrute
- Anwendungsbereich: Ultralight-Fischen auf Forelle, Barsch, Döbel & Co.
- Aktion: Ultra schnell
Besondere Merkmale
- Ultra leichte Bauweise: Perfekt für das Angeln mit Kleinstködern.
- Höchste Verarbeitungsqualität: Sorgfältig gearbeitete Rutenserie für ein optimales Angelerlebnis.
- Vielseitige Auswahl: Neben Steckruten sind auch Tele- und Spiro-Teleruten in verschiedenen Längen erhältlich.
RodRodman – Qualität direkt vom Hersteller
RodRodman ist eine Marke für anspruchsvolle Angler, die Wert auf Qualität und Know-how legen. Die RodRodman’s Trout UL Steck wird ohne Zwischenhändler direkt vom Hersteller angeboten, wodurch sie ein unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Diese Rutenserie überzeugt mit durchdachter Technik und erstklassiger Verarbeitung.
Fazit zur RodRodman’s Trout UL Steck
Die RodRodman’s Trout UL Steck ist die perfekte Wahl für Angler, die eine leichte, schnelle und präzise Forellenrute suchen. Mit ihrer hochwertigen Verarbeitung, der ultraleichten Bauweise und der extrem schnellen Aktion bietet sie ein einmaliges Angelerlebnis. Egal ob Forelle, Barsch oder Döbel – diese Rute bringt pure Freude ans Wasser!
Hersteller Informationen
Eingetragener Handelsname: Suxxes
Eingetragene Handelsmarke: Suxxes
Gruber Straße 9
85599 Parsdorf
Deutschland
85599 Parsdorf
Deutschland
E-Mail: info@fishermans-partner.de
Telefon: +498999153829
Verantwortliche Person:
Hans-Jürgen Gäbler & Maximilian Kaiser
Allgemeine Produktsicherheitsinformation gemäß Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) für Angelgeräte und Zubehör
Dieser Hinweis dient der Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) und bezieht sich auf Produkte für den Einsatz in der Freizeitfischerei. Alle hier genannten Artikel sind ausschließlich für die bestimmungsgemäße Verwendung durch erfahrene Personen oder unter sachkundiger Aufsicht geeignet. Sie sind nicht als Spielzeug konzipiert und dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden.
Angelhaken, einschließlich Einzel-, Drilling- und Jighaken, sind scharf, oft mit Widerhaken ausgestattet und können bei unsachgemäßem Umgang schwere Verletzungen verursachen. Eine sichere Lagerung in Schutzhüllen sowie eine vorsichtige Handhabung sind essenziell. Kleinteile wie Wirbel, Perlen, Clips, Stopper und Bleigewichte stellen eine Erstickungsgefahr für Kinder dar und müssen außer Reichweite aufbewahrt werden. Bleihaltige Komponenten dürfen nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Messer, Filetierwerkzeuge, Scheren, Zangen und andere scharfe oder spitze Schneidewerkzeuge müssen mit besonderer Vorsicht verwendet und stets mit Schutzvorrichtungen aufbewahrt werden. Sie sind nicht für Kinder geeignet und dürfen nicht offen transportiert werden.
Angelruten und Angelrollen unterliegen aufgrund ihrer Bauweise, Länge und Belastung speziellen Anforderungen. Die Ruten dürfen nur mit geeigneten Rollen und Schnurstärken verwendet werden, um Materialbruch zu vermeiden. Vor dem Einsatz ist die Rute auf Risse, Brüche oder lose Ringe zu überprüfen. Die Rollensitze müssen fest angezogen sein, damit sich keine Teile während des Wurfs oder Drills lösen. Angelruten dürfen nicht als Hebelwerkzeug missbraucht oder übermäßig gebogen werden. Rollen sind regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen, insbesondere die Bremse, die Spule und das Getriebe. Eine regelmäßige Reinigung und gelegentliche Wartung mit geeigneten Ölen oder Fetten verlängert die Lebensdauer. Ruten und Rollen dürfen nie bei Gewitter verwendet werden, da sie eine erhebliche Stromschlaggefahr darstellen. Für den Transport empfiehlt sich der Einsatz von Schutzrohren, Futteralen oder stabilen Taschen.
Angelschnüre aus Monofilament, Fluorocarbon oder geflochtenem Material bergen bei unsachgemäßem Umgang Strangulations- und Schnittgefahr. Sie dürfen nicht um Körperteile gewickelt werden, und abgeschnittene Reste müssen umweltgerecht entsorgt werden. Polarisations- und Sonnenbrillen dienen dem Schutz vor Blendung und UV-Strahlung, sind jedoch nicht als Schutzbrillen bei mechanischer Belastung geeignet. Es sollte darauf geachtet werden, dass nur CE-gekennzeichnete Brillen mit ausreichendem UV-Schutz verwendet werden.
Aufblasbare Boote und Schlauchboote müssen vor der Nutzung auf Dichtigkeit geprüft und gemäß Anleitung befüllt werden. Der Gebrauch erfolgt auf eigene Verantwortung und ausschließlich in geeigneten Gewässern. Beim Bootseinsatz ist das Tragen einer zugelassenen Schwimmweste verpflichtend. Angelbekleidung wie Wathosen, Thermoanzüge oder Regenjacken schützt vor Witterungseinflüssen, sollte aber über rutschfeste Sohlen verfügen und darf nicht in offener Flamme verwendet werden, da viele Kunststoffe leicht entflammbar sind.
Rutenauflagen, Banksticks, Kescher, Netze, Kescherstäbe und Gaffs werden zur Fischlandung und -handhabung genutzt. Bei deren Einsatz ist auf mögliche Verletzungsgefahren durch scharfe oder spitze Enden zu achten. Gaffs sollten ausschließlich von erfahrenen Anglerinnen und Anglern verwendet werden. Elektronische Geräte wie Echolote, Bissanzeiger, Elektromultirollen, Powerbanks oder akkubetriebene Lampen müssen vor Feuchtigkeit geschützt werden, sofern sie nicht explizit wasserdicht sind. Die verwendeten Batterien und Akkus sind umweltgerecht zu entsorgen, und es dürfen nur vom Hersteller zugelassene Ladegeräte verwendet werden.
Knicklichter, die beim Angeln zur Bisserkennung eingesetzt werden, enthalten chemische Substanzen und dürfen nicht geöffnet oder verschluckt werden. Die sichere Entsorgung und ein kindersicherer Umgang sind Pflicht. Transportlösungen wie Angeltaschen, Rucksäcke, Sling Bags, EVA Bags und Rutenfutterale sind auf ihre Belastbarkeit zu prüfen. Sie sollten keine ungeschützten scharfen Gegenstände enthalten und dürfen nicht überladen werden.
Schwimmwesten stellen eine wichtige persönliche Schutzausrüstung dar und müssen der CE-Kennzeichnung entsprechen. Auf die regelmäßige Kontrolle der Dichtungen, Verschlüsse und gegebenenfalls CO₂-Patronen ist zu achten. Bei akkubetriebenen Lichtquellen wie Kopflampen, Taschenlampen oder Zeltsystemen ist eine trockene Lagerung wichtig, um Kurzschlüsse und Schäden zu vermeiden. Die Aufladung darf nur in trockener Umgebung und mit geeigneten Ladegeräten erfolgen.
Angelstühle und -liegen müssen stabil aufgestellt und vor der Benutzung auf sicheren Stand geprüft werden. Bei Klappmechanismen besteht die Gefahr von Quetschungen, insbesondere für Kinder. Kühlboxen – ob elektrisch oder passiv – dienen der Aufbewahrung von Lebensmitteln oder Ködern und dürfen nicht dauerhaft unbeaufsichtigt gelassen werden. Elektrische Modelle sind nicht für den Einsatz im direkten Regen geeignet.
Campinggeschirr, Kocher und Gaskartuschen unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften. Gaskocher dürfen nur im Freien oder in gut belüfteten Bereichen betrieben werden. Kartuschen sind vor Hitze zu schützen und dürfen niemals offenem Feuer ausgesetzt sein. Der Betrieb muss auf stabilen, feuerfesten Untergründen erfolgen.
Zur Insektenabwehr eingesetzte Sprays, Lotionen oder elektrische Geräte enthalten häufig Biozidwirkstoffe. Diese Produkte sind nicht für den Verzehr oder den direkten Kontakt mit Schleimhäuten geeignet. Der Gebrauch hat stets gemäß der Herstellerangaben zu erfolgen, und eine kindersichere Aufbewahrung ist unerlässlich.
Angelköder, Futter, Boilies, Liquids, Dips und ähnliche Produkte sind nicht zum menschlichen Verzehr geeignet. Sie müssen kühl, trocken und kindersicher gelagert werden. Reste dürfen nicht in die Umwelt gelangen, insbesondere nicht in offenen Gewässern.
Kinder-Wathosen, Regen- oder Matschhosen dürfen ausschließlich unter Aufsicht verwendet werden. Sie sind nicht für den Einsatz in tiefem Wasser oder in starker Strömung gedacht. Räuchergeräte und Tischräucheröfen dienen der Zubereitung von Fisch oder Fleisch und dürfen ausschließlich auf feuerfestem Untergrund betrieben werden. Offene Flammen dürfen dabei niemals unbeaufsichtigt bleiben, und für ausreichende Belüftung muss gesorgt werden.
Abschließend sei betont, dass alle hier beschriebenen Produkte ausschließlich im Einklang mit ihrer Gebrauchsanweisung und entsprechend der Sicherheitsvorgaben zu verwenden sind. Eine missbräuchliche Nutzung kann zu schweren Verletzungen oder Sachschäden führen. Insbesondere Kinder dürfen Produkte dieser Art niemals unbeaufsichtigt nutzen. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Sicherheitshinweisen sind nationale Gesetze, örtliche Gewässerregeln sowie fischereiliche Vorschriften einzuhalten. Schäden oder Auffälligkeiten an einem Produkt erfordern die sofortige Außerbetriebnahme. Der Herstellerhinweis und geltende Normen, insbesondere CE- und Sicherheitskennzeichnungen, sind zu beachten.