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Momentum Cast Pelagic & Jerk 190 | 90 – Die vielseitige Baitcastrute für Hecht & Zander
Produktbeschreibung
Die Momentum Cast Pelagic & Jerk 190 | 90 ist eine hochwertige Baitcastrute, die speziell für das Angeln auf Hecht und Zander entwickelt wurde. Mit einer Länge von 190 cm und einem Wurfgewicht von 90 g eignet sie sich sowohl für das Pelagen als auch für das Jerken. Dank ihrer durchdachten Konstruktion vereint sie Power und Sensibilität, wodurch sie optimal für das Bootsangeln sowie für den Einsatz vom Ufer aus geeignet ist.
Technische Daten
- Länge: 190 cm
- Wurfgewicht: 90 g
- Ringe: Hochwertige SIC-Beringung
- Besonderheiten: Fest verbaute Hakenöse
Besondere Merkmale
- Vielseitige Einsatzmöglichkeiten: Optimal für das Pelagen auf Hecht und Zander sowie als Jerkbait-Rute.
- Qualität trotz fairem Preis: Die Rute erreicht nahezu die Qualität von Modellen der 200–300 € Klasse.
- Hochwertige Verarbeitung: Ansprechendes, schlicht gehaltenes Design mit robuster SIC-Beringung.
Zeck – Premium-Angelgeräte für anspruchsvolle Raubfischangler
Die Marke Zeck steht für Innovation und Qualität im Raubfischangeln. Mit der Momentum-Serie setzt Zeck ein starkes Zeichen im mittleren Preissegment und bietet Ruten, die in Verarbeitung und Performance überzeugen. Die Momentum Cast Pelagic & Jerk 190 | 90 kombiniert moderne Technologien mit durchdachter Funktionalität – ideal für ambitionierte Angler.
Fazit zur Momentum Cast Pelagic & Jerk 190 | 90 von Zeck
Mit der Momentum Cast Pelagic & Jerk 190 | 90 erhältst du eine leistungsstarke und flexible Baitcastrute, die sich perfekt für das Angeln auf Hecht und Zander eignet. Sie verbindet hochwertige Komponenten mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis – eine exzellente Wahl für alle, die das Maximum aus ihrer Angeltechnik herausholen wollen.
85-200432
Technische Daten
- Gewicht
- 163g
- Länge
- 1,90 m
- Teile
- 2
- Transportlänge
- 100 cm
- Wurfgewicht
- 25-90 g
- Toleranz Wurfgewicht
- 105 g
- Ringe
- 9+1
Hersteller Informationen
Eingetragener Handelsname: Zeck Fishing GmbH
Am Nußkopf 28
66578 Schiffweiler
Deutschland
66578 Schiffweiler
Deutschland
E-Mail: info@zeck-fishing.de
Allgemeine Produktsicherheitsinformation gemäß Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) für Angelgeräte und Zubehör
Dieser Hinweis dient der Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) und bezieht sich auf Produkte für den Einsatz in der Freizeitfischerei. Alle hier genannten Artikel sind ausschließlich für die bestimmungsgemäße Verwendung durch erfahrene Personen oder unter sachkundiger Aufsicht geeignet. Sie sind nicht als Spielzeug konzipiert und dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden.
Angelhaken, einschließlich Einzel-, Drilling- und Jighaken, sind scharf, oft mit Widerhaken ausgestattet und können bei unsachgemäßem Umgang schwere Verletzungen verursachen. Eine sichere Lagerung in Schutzhüllen sowie eine vorsichtige Handhabung sind essenziell. Kleinteile wie Wirbel, Perlen, Clips, Stopper und Bleigewichte stellen eine Erstickungsgefahr für Kinder dar und müssen außer Reichweite aufbewahrt werden. Bleihaltige Komponenten dürfen nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Messer, Filetierwerkzeuge, Scheren, Zangen und andere scharfe oder spitze Schneidewerkzeuge müssen mit besonderer Vorsicht verwendet und stets mit Schutzvorrichtungen aufbewahrt werden. Sie sind nicht für Kinder geeignet und dürfen nicht offen transportiert werden.
Angelruten und Angelrollen unterliegen aufgrund ihrer Bauweise, Länge und Belastung speziellen Anforderungen. Die Ruten dürfen nur mit geeigneten Rollen und Schnurstärken verwendet werden, um Materialbruch zu vermeiden. Vor dem Einsatz ist die Rute auf Risse, Brüche oder lose Ringe zu überprüfen. Die Rollensitze müssen fest angezogen sein, damit sich keine Teile während des Wurfs oder Drills lösen. Angelruten dürfen nicht als Hebelwerkzeug missbraucht oder übermäßig gebogen werden. Rollen sind regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen, insbesondere die Bremse, die Spule und das Getriebe. Eine regelmäßige Reinigung und gelegentliche Wartung mit geeigneten Ölen oder Fetten verlängert die Lebensdauer. Ruten und Rollen dürfen nie bei Gewitter verwendet werden, da sie eine erhebliche Stromschlaggefahr darstellen. Für den Transport empfiehlt sich der Einsatz von Schutzrohren, Futteralen oder stabilen Taschen.
Angelschnüre aus Monofilament, Fluorocarbon oder geflochtenem Material bergen bei unsachgemäßem Umgang Strangulations- und Schnittgefahr. Sie dürfen nicht um Körperteile gewickelt werden, und abgeschnittene Reste müssen umweltgerecht entsorgt werden. Polarisations- und Sonnenbrillen dienen dem Schutz vor Blendung und UV-Strahlung, sind jedoch nicht als Schutzbrillen bei mechanischer Belastung geeignet. Es sollte darauf geachtet werden, dass nur CE-gekennzeichnete Brillen mit ausreichendem UV-Schutz verwendet werden.
Aufblasbare Boote und Schlauchboote müssen vor der Nutzung auf Dichtigkeit geprüft und gemäß Anleitung befüllt werden. Der Gebrauch erfolgt auf eigene Verantwortung und ausschließlich in geeigneten Gewässern. Beim Bootseinsatz ist das Tragen einer zugelassenen Schwimmweste verpflichtend. Angelbekleidung wie Wathosen, Thermoanzüge oder Regenjacken schützt vor Witterungseinflüssen, sollte aber über rutschfeste Sohlen verfügen und darf nicht in offener Flamme verwendet werden, da viele Kunststoffe leicht entflammbar sind.
Rutenauflagen, Banksticks, Kescher, Netze, Kescherstäbe und Gaffs werden zur Fischlandung und -handhabung genutzt. Bei deren Einsatz ist auf mögliche Verletzungsgefahren durch scharfe oder spitze Enden zu achten. Gaffs sollten ausschließlich von erfahrenen Anglerinnen und Anglern verwendet werden. Elektronische Geräte wie Echolote, Bissanzeiger, Elektromultirollen, Powerbanks oder akkubetriebene Lampen müssen vor Feuchtigkeit geschützt werden, sofern sie nicht explizit wasserdicht sind. Die verwendeten Batterien und Akkus sind umweltgerecht zu entsorgen, und es dürfen nur vom Hersteller zugelassene Ladegeräte verwendet werden.
Knicklichter, die beim Angeln zur Bisserkennung eingesetzt werden, enthalten chemische Substanzen und dürfen nicht geöffnet oder verschluckt werden. Die sichere Entsorgung und ein kindersicherer Umgang sind Pflicht. Transportlösungen wie Angeltaschen, Rucksäcke, Sling Bags, EVA Bags und Rutenfutterale sind auf ihre Belastbarkeit zu prüfen. Sie sollten keine ungeschützten scharfen Gegenstände enthalten und dürfen nicht überladen werden.
Schwimmwesten stellen eine wichtige persönliche Schutzausrüstung dar und müssen der CE-Kennzeichnung entsprechen. Auf die regelmäßige Kontrolle der Dichtungen, Verschlüsse und gegebenenfalls CO₂-Patronen ist zu achten. Bei akkubetriebenen Lichtquellen wie Kopflampen, Taschenlampen oder Zeltsystemen ist eine trockene Lagerung wichtig, um Kurzschlüsse und Schäden zu vermeiden. Die Aufladung darf nur in trockener Umgebung und mit geeigneten Ladegeräten erfolgen.
Angelstühle und -liegen müssen stabil aufgestellt und vor der Benutzung auf sicheren Stand geprüft werden. Bei Klappmechanismen besteht die Gefahr von Quetschungen, insbesondere für Kinder. Kühlboxen – ob elektrisch oder passiv – dienen der Aufbewahrung von Lebensmitteln oder Ködern und dürfen nicht dauerhaft unbeaufsichtigt gelassen werden. Elektrische Modelle sind nicht für den Einsatz im direkten Regen geeignet.
Campinggeschirr, Kocher und Gaskartuschen unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften. Gaskocher dürfen nur im Freien oder in gut belüfteten Bereichen betrieben werden. Kartuschen sind vor Hitze zu schützen und dürfen niemals offenem Feuer ausgesetzt sein. Der Betrieb muss auf stabilen, feuerfesten Untergründen erfolgen.
Zur Insektenabwehr eingesetzte Sprays, Lotionen oder elektrische Geräte enthalten häufig Biozidwirkstoffe. Diese Produkte sind nicht für den Verzehr oder den direkten Kontakt mit Schleimhäuten geeignet. Der Gebrauch hat stets gemäß der Herstellerangaben zu erfolgen, und eine kindersichere Aufbewahrung ist unerlässlich.
Angelköder, Futter, Boilies, Liquids, Dips und ähnliche Produkte sind nicht zum menschlichen Verzehr geeignet. Sie müssen kühl, trocken und kindersicher gelagert werden. Reste dürfen nicht in die Umwelt gelangen, insbesondere nicht in offenen Gewässern.
Kinder-Wathosen, Regen- oder Matschhosen dürfen ausschließlich unter Aufsicht verwendet werden. Sie sind nicht für den Einsatz in tiefem Wasser oder in starker Strömung gedacht. Räuchergeräte und Tischräucheröfen dienen der Zubereitung von Fisch oder Fleisch und dürfen ausschließlich auf feuerfestem Untergrund betrieben werden. Offene Flammen dürfen dabei niemals unbeaufsichtigt bleiben, und für ausreichende Belüftung muss gesorgt werden.
Abschließend sei betont, dass alle hier beschriebenen Produkte ausschließlich im Einklang mit ihrer Gebrauchsanweisung und entsprechend der Sicherheitsvorgaben zu verwenden sind. Eine missbräuchliche Nutzung kann zu schweren Verletzungen oder Sachschäden führen. Insbesondere Kinder dürfen Produkte dieser Art niemals unbeaufsichtigt nutzen. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Sicherheitshinweisen sind nationale Gesetze, örtliche Gewässerregeln sowie fischereiliche Vorschriften einzuhalten. Schäden oder Auffälligkeiten an einem Produkt erfordern die sofortige Außerbetriebnahme. Der Herstellerhinweis und geltende Normen, insbesondere CE- und Sicherheitskennzeichnungen, sind zu beachten.
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